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Gebührenordnung (GebüH) (Auszug, nach dem HPG)
 

1 - 8     Allgemeine Leistungen

Ziffer Leistung Gebühr in Euro

1 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung      12,30 - 20,50

2 Vollständiges Krankenexamen mit Repertorisation nach den

   Regeln der klassischen Homöopathie                                             15,40 - 41,00

3 Kurze Information, auch telefonisch, oder Ausstellung einer

   Wiederholungsverordnung als einzige Leistung                                - 4,50

4 Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von       16,20 - 22,00
   mindestens 15 Min. Dauer, ggfs. einschl. einer Untersuchung

  
Anm.: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als alleinige Leistung von der privaten
              Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet

5 Beratung, auch telefonisch, ggfs. einschl. einer kurzen Untersuchung  8,20 - 20,50

    Anm.: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer
              anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet

6 Leistung wie 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechzeit               17,50 – 24,50

7 Leistung wie 5, jedoch Nacht zwischen 20.00 und 7.00 Uhr              19,50 - 28,50

8 Leistung wie 5, jedoch sonn- und feiertags                                      15,40 - 27,00


9
         Hausbesuch einschließlich Beratung

Ziffer Leistung Gebühr in Euro

9.1 bei Tag                                                               21,50 - 29,50

9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt) 24,00 - 32,00

9.3 Nachts, an Sonn- und Feiertagen                          27,50 - 36,50
 

10         Nebengebühren für Hausbesuche

Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 km von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

Ziffer Leistung Gebühr in Euro

10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag                     bis zu 5,50

10.2 für jede angefangene Stunde bei Nacht                  bis zu 10,00

                            


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